Informationen zur Aufnahme
Herzlich Willkommen an der Staatlichen Realschule Dettelbach. Wir freuen uns, dass Ihr Kind unsere Schule besuchen möchte. Hier finden alle wichtigen Informationen und Richtlinien für den Übertritt an die Realschule.
Aufnahmerichtlinien
Bitte beachten Sie, dass beim Übertritt die vorausgesetzten Noten nur als Richtwerte beziehungsweise Mindestvoraussetzungen dienen können. Unabhängig davon ist eine erfolgreiche Schullaufbahn von Motivation, Begeisterungsfähigkeit und Fleiß abhängig.
Für den Übertritt nach der 4. und 5. Jahrgangsstufe laden wir Sie und Ihr Kind gerne jeweils im März zu einer spannenden Informationsveranstaltung mit Schulhausbegehung und Informationsparcours ein.
Speziell für den Übertritt aus dem Gymnasium oder der Mittelschule in höhere Jahrgangsstufen unserer Realschule steht Ihnen unser Beratungslehrer Herr StR (RS) Florian Huth gerne zur Verfügung. Schon jetzt herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Schule!
- mindestens Ø 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis:
Berechtigung zum Übertritt an die Realschule zum nächsten Schuljahr. - Ø 3,00 oder schlechter aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis:
Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik (Noten mind. 3/4).
Mit den Noten 4/4 kann nach einem Beratungsgespräch eine Aufnahme mit Elternwillen erfolgen.
Ein schlechteres Ergebnis im Probeunterricht lässt keine Aufnahme zu.
Der Übertritt an die Realschule erfolgt nun über das Jahreszeugnis:
- Ø 2,5 (oder besser) aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis: Übertritt uneingeschränkt möglich
- „Härtefallregelung“: Wenn infolge nachgewiesener erheblicher persönlicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden des Schülers (z.B. Krankheit) dieser Notendurchschnitt nicht erreicht wurde und für den Schüler die Aussicht besteht, eine Realschule mit Erfolg zu besuchen, stellt die Lehrerkonferenz der Mittelschule die Eignung für die Realschule fest.
- Für Schüler der 5. Jgst. von staatlich genehmigten Mittelschulen (z.B. Montessori Schulen) findet ein Probeunterricht an den Realschulen statt.
- Die Voranmeldung der Schüler findet im Anmeldezeitraum statt. Die endgültige Anmeldung erfolgt mit dem Jahreszeugnis.
- Auch zur Voranmeldung bitte alle Unterlagen (Anmeldebogen, Fahrtkostenantrag, evtl. Anmeldungen zur OGS) vorlegen – siehe „Übertritt“
- Im August ist dann nur noch das Jahreszeugnis abzugeben. Falls die Übertrittsbedingungen nicht erfüllt werden können, bitten wir um telefonische Absage.
- Ø 2,00 (oder besser) aus Deutsch, Mathematik, Englisch im Jahreszeugnis der Mittelschule:
Theoretische Berechtigung zum Übertritt in nächsthöhere Jahrgansstufe der Realschule. - Wird der Notendurchschnitt nicht erreicht, ist der Übertritt nur über eine Aufnahmeprüfung, die nach dem Bestehen mit einer Probezeit an der Realschule verbunden ist, möglich.
- Für Schüler von staatlich genehmigten Mittelschulen ist immer eine Aufnahmeprüfung erforderlich.
Übertritt ist theoretisch möglich, wenn von der bisher besuchten Schule die Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt wurde.
In Fächern, die an der bisherigen Schule nicht unterrichtet wurden oder die an der Realschule zu einem höheren Lernziel führen, erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Nachholfrist bis zu einem Jahr.
Probeunterricht
- Im Fach Deutsch sind folgende Aufgabenformate für den schriftlichen Teil des Probeunterrichts vorgesehen:
– Fragen zum Textverständnis
– Schreibauftrag (erzählender Text)
– Rechtschreibung (Aufgabenformate aus der Grundschule)
– Sprachkompetenz (Fragen zur Grammatik, Aufgaben zur funktionalen Grammatik) - Im Fach Mathematik sind für den schriftlichen Teil des Probeunterrichts folgende Teilbereiche vorgesehen:
– Formales Rechnen
– Lösen von Sachaufgaben
– Geometrie - Bei LRSt benötigen Sie für den Probeunterricht die Bestätigung der Grundschule über den Nachteilsausgleich.
- Hier findest du Übungsaufgaben
Hat Ihr Kind den Probeunterricht am Gymnasium nicht bestanden, besteht dennoch die Möglichkeit, an eine Realschule überzutreten.
Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,66 aus D, M und HSU im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4, die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht an einem Gymnasium unterzogen haben, werden in die Realschule aufgenommen.
Schüler mit einem Notendurchschnitt von 3,00 und schlechter im Übertrittszeugnis, die jedoch im Probeunterricht des Gymnasiums in beiden Fächern die Note 4 erhalten haben, werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten in der Realschule aufgenommen.
Schüler, die den Probeunterricht am Gymnasium nicht bestanden haben, jedoch über die erforderlichen Mindestnoten (Übertrittszeugnis oder Ergebnis im Probeunterricht) für den Übertritt in die Realschule verfügen, sollten an der jeweiligen Realschule unmittelbar nach dem Probeunterricht angemeldet werden.
Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 3,00 und schlechter im Übertrittszeugnis, die im Probeunterricht am Gymnasium in mindestens einem Fach die Note 5 oder 6 erhalten haben, können dann in die Realschule übertreten, wenn sie erfolgreich am dortigen Nachtermin des Probeunterrichts teilgenommen haben.
Wenn Ihr Kind den Probeunterricht nicht bestanden hat und Sie es an einer Realschule anmelden möchten, sollten Sie sich sofort nach Bekanntgabe der Ergebnisse mit der jeweiligen Schule in Verbindung setzen. Das Übertrittszeugnis wird vom Gymnasium direkt an die aufnehmende Realschule weitergeleitet.
Öffentliche Verkehrsmittel
Der gesamte Schülerverkehr zur Realschule Dettelbach ist durch öffentliche Linien im Verkehrsverbund Mainfranken sichergestellt.
Der Schulsprengel der Realschule Dettelbach reicht vom Steigerwald bis in den Landkreis Würzburg, von der Stadtgrenze Kitzingen bis an die Mainschleife. Überall dort, wo unsere Schule die nächstgelegene staatliche Realschule ist, erhalten die Schülerinnen und Schüler ihr Busticket kostenlos vom Sachaufwandsträger.
Das heißt, der Landkreis Kitzingen stellt diesen Schülerinnen und Schülern das 365-Euro-Ticket zur Verfügung. Mit diesem Ticket kommen die Kinder kostenlos nach Dettelbach und können zudem im Verkehrsverbund Kitzingen, Würzburg und Mainspessart alle öffentlichen Linien kostenfrei nutzen.
Die Kostenfreiheit des Schulwegs ist so für folgende Orte gewährleistet:
Abtswind, Albertshofen, Astheim (bedingt), Atzhausen, Bergtheim, Castell, Dettelbach und alle Stadtteile, Dipbach, Düllstadt, Eisenheim, Escherndorf, Fahr, Feuerbach, Geesdorf, Gerlachshausen, Greuth, Hörblach, Kleinlangheim, Köhler, Laub, Mainstockheim, Münsterschwarzach, Nordheim, Oberpleichfeld, Prichsenstadt, Prosselsheim, Püssensheim, Reupelsdorf, Rüdenhausen, Schwarzenau, Seligenstadt, Sommerach, Stadelschwarzach, Stadtschwarzach, Trautberg, Untersambach, Wiesenbronn, Wiesentheid, Wüstenfelden.
Die Schülerinnen und Schüler, die zwar außerhalb unseres Einzugsgebietes wohnen, sich aber trotzdem für unsere Schule entschieden haben, zahlen pro Jahr privat das 365-Euro-Ticket. Sie besuchen dadurch die Schule ihrer Wahl und nutzen zudem die Vorteile vom VVM.
Uns ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe sicher nach Dettelbach und wieder nach Hause kommen. Hierzu erhalten Ihre Kinder „Buspaten“. In allen Buslinien, die unsere Schule anfahren, sind ältere Schülerinnen und Schüler eingeteilt und geschult, die sich um die Jüngeren kümmern. Diese Busbegleiter helfen bei der Organisation an der Bushaltestelle und bei der Disziplin in den Bussen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den VVM, Tel: 0931 36 886 886.
Auskünfte für die Landkreise Kitzingen und Würzburg erhalten Sie beim Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken (VVM):
Tel: 0931 36 886 886